Mi 29 Aug 2007
Die Riester Rente wird von der Regierung durch Zulagen und auch Steuervorteile gefördert. Es handelt sich um eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge, die es seit 1. Januar 2002 gibt.
Der damals amtierende Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, stand für deren Bezeichnung Pate.
Die Förderung in Form von Zulagen ist bei der Riester Rente auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Dieser umfasst Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Die Riester-Rente sind dabei regelmäßige Zahlungen in Form von Raten vor und kann durch Rentenversicherungsverträge oder von Auszahlungsplänen mit Restverrentung abgeschlossen werden, wobei auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung gefördert werden.
Seitens der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte besteht keine Verpflichtung einen Vertrag über diese Form der privaten Altersvorsorge abzuschließen.
Bei Eheleuten kann sich jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wenn man als Ehepartner nicht selbst für eine derartige Förderung berechtigt ist, so erhält er die Förderung dann, wenn der Ehepartner zu dem geförderten Personenkreis gehört.
Um jedoch eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden. Diese können als Sonderausgaben dann Jahr für Jahr in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, wobei das Finanzamt automatisch prüft, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist, als die Zulagen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Vergünstigungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, oder Direktversicherung, sowie für Pensionsfonds gewährt. Es gibt hier aber auch mit Ausnahme bei der Direktversicherung die Möglichkeit steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen vom Bruttoentgelt zu leisten.
Die darauf beruhenden späteren Rentenzahlungen sind wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird allerdings einkommensteuerpflichtig.
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