Da bestimmte Berufsgruppen in ihrer stetigen beruflichen Ausübung weitgreifenden Schaden verursachen können, sollten diese in Besitz einer Berufshaftpflichtversicherung mit zusätzlicher Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein.

Während eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler, Selbstständige oder auch Personen des öffentlichen Rechts eine freiwillige basisschaffende  Vorraussetzung sein sollte, ist die Vermögensschadenhaftversicherung für  bestimmte Berufsgruppen vorgeschrieben, da in deren Betätigungsfeld die Beratung oder auch Begutachtung im Vordergrund steht. So müssen beispielsweise Rechtsanwälte oder Notare gesetzlich belegen, dass sie im Besitz einer solchen Absicherung sind.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet auch eine souveräne Schutzmassnahme für Berufszweige wie Ärzte, Ingenieure, Künstler aber auch Journalisten. Diese können im Verlauf  ihrer ausübenden Tätigkeit schwerwiegende Fehler verursachen oder in ihren veröffentlichten Äußerungen unbewusst die Rechte Dritter verletzen.

Die bekanntesten Berufshaftpflichtschäden entstehen etwa bei ärztlichen Kunstfehlern oder auch bei einer veröffentlichten Textpassage die nicht den Quellen des angegebenen Autors entstammt sondern als eine Kopie der ursprünglichen Quelle anmutet. In diesem Fall würde das Urheberrecht verletzt und der Autor hätte mit einer Klage gegenüber dem Verfasser zu rechnen.

Da die meisten resultierenden Schäden die sich im Verlauf einer ausübenden Tätigkeit den finanziellen Rahmen des Schuldigen enorm belasten würden, greift hier die Berufshaftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ein und schützt somit die Existenz des Versicherten sowohl in privater als auch in beruflicher Hinsicht.

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