Es gibt viele verschiedene Arten von Lebensversicherungen, mit denen man den Tod des Versicherungsnehmers finanziell absichern kann. Bei einer Lebensversicherung wird im Todesfall an den jeweils Bezugsberechtigten die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Allerdings gibt es auch Lebensversicherungen, bei denen ein Sparanteil vorgesehen ist, der im Erlebensfall ausgezahlt wird. Beispiele für die verschiedenen Lebensversicherungen sind die Kapitallebensversicherung, die Risikolebensversicherung, die fondsgebundenen Lebensversicherungen, englische Lebensversicherungen sowie Sterbegeld-Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung und Ausbildungsversicherungen. Zudem gibt es Kapitalversicherungen, die über einen lebenslangen Todesfallschutz verfügen. Dabei endet die Dauer der Beitragszahlungen mit einem bestimmten Altern, das in der Regel bei 80 Jahren liegt.

Die Lebensversicherung bleibt im Anschluss beitragsfrei bestehen, bis der Versicherungsnehmer verstirbt. Eine andere Ausgestaltung einer Lebensversicherung ist, dass die Beitragszahldauer zu einem bestimmten Zeitpunkt endet und eine Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer bzw. an den jeweils Bezugsberechtigten gezahlt wird.

Diese macht allerdings nicht die gesamte Versicherungssumme aus, sondern nur einen Teil. Der verbleibende Teil ist dann für den Todesfall vorgesehen. Die kapitalbildenden Lebensversicherungen erfüllen meist mehrere Zwecke, denn sie sichern nicht nur den Todesfall ab, sondern sind auch eine Kapitalanlage. Zwar sind die Renditen hierbei sehr gering, aber dafür ist eine Anlage von kleinen Beträgen möglich und die meisten kapitalbildenden Lebensversicherungen sind ohne nennenswertes Risiko. Mit einer solchen Lebensversicherung sichern sich meist Familien ab, wobei nicht nur das Kapitalaufbau und die Todesfallabsicherung im Vordergrund steht, sondern auch die Besicherung von Darlehen.

Viele Lebensversicherungen werden im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen. Hierbei taucht besonders oft die Risikolebensversicherung auf, bei der nur das Todesfallrisiko abgesichert wird. 

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