Bei einer Trennung und Scheidung sind regelmäßig neben dem Scheidungsverfahren selbst noch andere Scheidungsfolgen regelungsbedürftig. Hierzu zählen vor allem der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich und natürlich der Unterhalt.

Der Versorgungsausgleich wird gemeinsam mit dem eigentlichen Scheidungsverfahren vor Gericht durchgeführt. Bei dem Versorgungsausgleich werden die von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen. Dies gilt nicht nur für die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für Anwartschaften in einer privaten Rentenversicherung oder aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Bundesregierung hat angekündigt, im Sommer 2009 eine vollständige Reform des Versorgungsausgleichs Gesetz werden zu lassen. Ob es für den einzelnen vorteilhaft ist, diese Reform abzuwarten, sollte mit einem im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt abgeklärt werden.

Die meisten Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Im Zugewinnausgleichsverfahren wird das während der Ehe von den Ehegatten erworbene Vermögen ausgeglichen. Dazu wird für jeden Ehegatten gesondert der während der Ehe erzielte Zugewinn ermittelt - dies geschieht durch einen Vergleich des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen eines jeden Ehegatten. Einzelheiten dazu - insbesondere auch, wann während der Ehe ererbtes oder geschenktes Vermögen nicht in den Zugewinnausgleich fällt - sollten mit einem Anwalt für Familienrecht abgeklärt werden.

Besonders Unterhaltsfragen sind zwischen den Ehegatten oftmals sehr umstritten. Das wichtigste ist, dass das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zutreffend ermittelt wird. Hierbei sollten die Ehegatten sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Eine solche Beratung kostet nicht die Welt: im Regelfall belaufen sich die Kosten einer Erstberatung auf weniger als 250,00 €.

Hier finden Sie mir Informationen zu: Scheidung + Unterhalt

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