Do 27 Mrz 2008
Die Riester Rente ist eine private Form der Altersvorsorge, die der staatlichen Förderung durch Zulagen unterliegt. Der Gesetzgeber unterscheidet direkt förderberechtigte und indirekt förderberechtigte Personen. Zum Personenkreis der direkt förderberechtigten Personen zählen alle, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, also z.B. Arbeitnehmer, Auszubildende, einige Selbstständige, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende und Beamte.
Ehegatten der direkt förderberechtigten Personen sind indirekt förderberechtigt, wenn ein eigener Riester Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Die staatliche Förderung wird als Grundzulage für die versicherte Person und als Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind geleistet.
Die Riester Rente Zulagen steigen in den kommenden Jahren. Vorraussetzung für den Erhalt der Riester Rente Zulagen in vollem Umfang ist die Leistung eines jährlichen Eigenbeitrags durch den Versicherungsnehmer. Der Beitrag liegt z. Z. bei 60€ jährlich. Der Antrag auf Riester Rente Zulagen wird durch die versicherte Person gestellt. Die Versicherungsgesellschaft leitet den Antrag an das zuständige Finanzamt weiter, das den Antrag prüft.
Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich vertraglich die durch den Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge sicher und gewinnbringend anzulegen, so dass mindestens die geleisteten Beiträge zum Auszahlungsbeginn zur Verfügung stehen. Die Leistung wird durch die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente erbracht, wobei der Auszahlungsbeginn nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person liegen darf. Die Riester Rente ist Hartz IV- und Insolvenzsicher.
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