Di 24 Jun 2008
Insbesondere Kleinunternehmer müssen sich genau überlegen, welches Personal sie sich einzustellen leisten können und welche Aufgaben vom Unternehmer selbst oder vom verfügbaren Personal ausgeübt werden können.
Arbeitnehmer sind ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, der über einen längeren Zeitraum hinweg kalkuliert werden muss, denn es ist weder vom Gesetzgeber vorgesehen, noch sozial vertretbar, das eigene Personal bei guter Auftragslage kurzfristig einzustellen und sich ebenso schnell wieder von Arbeitnehmern zu trennen, wenn einmal ein Großauftrag ausgeblieben ist.
Manch ein Unternehmer nutzt für einen gewissen Zeitraum die Optionen, sich Personal bei einer Zeitarbeitsfirma „auszuleihen“, solange bis Klarheit über die Nachhaltigkeit einer bislang nur vorübergehenden guten Auftragslage besteht oder es werden Aufträge an Subunternehmer, die auf eigene Rechnung arbeiten, weitergegeben um den Schritt zum eigenen Personal noch für eine gewisse Zeit der Unsicherheit aufschieben zu können. Manch ein Unternehmer fürchtet sich vor diesem Schritt, wird doch in vielen Fällen noch davon ausgegangen, er setze voraus, man müsse in Zusammenhang mit diesem Schritt auch eine hochqualifizierte Bürofachkraft einstellen, die sich fortan um die Entgeltabrechnung für die Arbeitnehmer kümmert.
Dies ist jedoch nicht notwendigerweise erforderlich, denn die Lohnabrechnung lässt sich auch in professionelle Hände geben. Ein solches Outsourcing kann für manches Unternehmen die günstigere Alternative zum angestellten Lohnbuchhalter bedeuten.
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