Mi 6 Aug 2008
Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass kein Anspruch auf Urlaub besteht, wenn man nur auf 400€-Basis arbeitet. Denn da nicht jeden Tag gearbeitet wird, wäre ja keine Überbelastung zu verzeichnen, von der man sich erholen müsste. Dabei gilt die Urlaubsregelung auch für geringfügig Beschäftigte.
Der Urlaubsanspruch für geringfügig Beschäftigte ist genauso hoch, wie er für generelle Arbeitnehmer ist. Auch hier beträgt der Urlaubsanspruch 24 Tage im Jahr. Hier geht es jedoch bei der Berechnung darum, dass man eine 6-Tage-Woche zugrunde legen muss. Wer also nur 3 Tage in der Woche arbeitet, kann den Urlaub nicht mit 3 Tagen berechnen, sondern muss, wie alle Arbeitnehmer, 6 Tage zugrunde legen.
Der Urlaubsanspruch für geringfügig Beschäftigte wird jedoch angepasst an die Arbeitstage, die geleistet werden. Wer also nur an einem Tag in der Woche arbeitet, muss seinen generellen Urlaubsanspruch entsprechend berechnen. Diese Rechnung wird jedoch nicht überall durchgeführt. Allerdings kann man nicht sagen, dass ein Arbeitnehmer, der an drei Tagen in der Woche arbeitet, auch nur diese 3 Tage berechnen muss, da er an den anderen Tagen frei hätte. Damit ginge der Urlaubsanspruch weit über die 4 Wochen aller Arbeitnehmer hinaus. Aus diesem Grund wird der Urlaubsanspruch anteilig zur Anzahl der Arbeitstage berechnet.
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